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   BGH, 13.11.1953 - 5 StR 468/53   

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https://dejure.org/1953,2733
BGH, 13.11.1953 - 5 StR 468/53 (https://dejure.org/1953,2733)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1953 - 5 StR 468/53 (https://dejure.org/1953,2733)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1953 - 5 StR 468/53 (https://dejure.org/1953,2733)
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  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 13.11.1953 - 5 StR 468/53
    Allerdings führt die Strafkammer in diesem Zusammenhange aus: "Sollte sich die H. über den Begriff des Anvertrautseins zur Betreuung im Irrtum befunden haben, so handelt es sich hier um einen unbeachtlichen Strafrechtsirrtum." Hiernach scheint es, als wenn die Strafkammer auf die inzwischen vom Bundesgerichtshof (vgl BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]) aufgegebene Lehre des Reichsgerichts zurückgreift, nach der für die Beachtlichkeit eines Irrtums zwischen dem beachtlichen außerstrafrechtlichen und dem unbeachtlichen strafrechtlichen Irrtum zu unterscheiden ist.
  • RG, 18.01.1934 - 3 D 1455/33

    Ist der Bannführer der Hitlerjugend als "Erzieher" im Sinne des § 174 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus BGH, 13.11.1953 - 5 StR 468/53
    Zwar weist die Revision mit Recht darauf hin, daß hinsichtlich der Beleidigungen durch Aktaufnahmen, die gleichzeitig den Tatbestand des § 174 Nr. 1 StGB erfüllen, für eine Bestrafung nach § 185 StGB kein Raum ist (vgl RGSt 68, 20 [25]).
  • BGH, 15.05.1952 - 5 StR 409/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.11.1953 - 5 StR 468/53
    Wie der Senat bereits in seinemUrteil vom 15. Mai 1952 (5 StR 409/52) entschieden hat, folgt aus dem Zweck des Gesetzes, daß eine nach § 174 Nr. 1 StGB strafbare Handlung auch dann vorliegt, wenn der Täter ein bestehendes Vertrauensverhältnis zu Taten ausnutzt, die nicht nur der eigenen geschlechtlichen Erregung des Täters oder des Verführten, sondern eines Dritten dienen, der in unmittelbarem Bunde mit dem Täter steht.
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